Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadt Nürnberg bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Umsetzungsstand

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde am 30.05.2023 zuletzt aktualisiert und gilt für die Website Wirtschaftsblog Nürnberg – (nuernberg.de). Die technische Ãœberprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von netzwerk studio mithilfe des „BITV-Selbsttest“ gemäß BITV 2.0 und WCAG 2.1 durchgeführt.

Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 und WCAG 2.1 werden mehrheitlich erfüllt.

Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei sind:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.
  • Nicht alle Dokumente, Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.

Neue Inhalte werden bestmöglich barrierefrei konzipiert. Schrittweise verbessert sich somit auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.

Sie haben Hinweise?

Sollten Sie Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des „Wirtschaftsblog Nürnberg“ haben, wenden Sie sich an die Wirtschaftsförderung der Stadt Nürnberg.

Kontakt – Wirtschaftsförderung Stadt Nürnberg (nuernberg.de)

Sie haben weitergehende Fragen?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (bayern.de)

Dieses Amt wurde als „Durchsetzungs- und Ãœberwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik“ für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.